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Die Nutzung von TERRA5 eClearing (AGB)
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Die Firma Terra5 Associates Ltd., Branch Austria, in Folge Terra5 genannt, ist Betreiber der
eClearing online Verrechnungszentrale. eClearing ist eine elektronische online Clearingstelle für Verrechnungskonten, Sicherheiten und Geld.
I. Tätigkeit von TERRA5
Terra5 bedient sich einer EDV-gesteuerten Internet Wirtschaftsinformations- und
Verrechnungszentrale, wobei die Ein- und Verkäufe der Terra5 Verrechnungskonto Inhaber – in Folge Kontoinhaber genannt - über ein Verrechnungskonto geldlos verrechnet werden. Den Kontoinhabern wird die Möglichkeit eingeräumt, die zwischen ihnen getätigten Liefer-/Leistungsgeschäfte im Wege des Verrechnungssystems geldlos abzuwickeln. Rechtsbeziehungen aus Lieferungen/Leistungen entstehen somit nur zwischen den Kontoinhabern (Geschäftspartnern).
II.KONTOERÖFFNUNG
Die Vertragspartner werden durch Beitritt Verrechnungskonto Inhaber. Die Kontoeröffnung erfolgt online und durch Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen. Sie bedarf der Zustimmung durch Terra5. Diese Zustimmung gilt als erteilt, sofern für die Aufnahme nicht binnen 14 Tagen ab Kontoeröffnung eine Ablehnung seitens Terra5 erfolgt.
III. ANERKENNUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Terra5 Geschäftsbedingungen werden dem Kontoinhaber zur Kenntnis gebracht, von diesem durchgelesen und damit anerkannt. Terra5 ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern. Im Übrigen gelten, soweit in den Terra5 Geschäftsbedingungen keine besonderen Regelungen getroffen wurden, die gesetzlichen Bestimmungen. Allfällige Änderungen der Terra5 Geschäftsbedingungen sind für den Kontoinhaber verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 14 Tagen, ab deren online Bekanntgabe in den Terra5 News, sein Konto schriftlich aufkündigt. Die Anerkennung der Geschäftsbedingungen erfolgt durch den Klick auf den Button "Ich akzeptiere die Geschäftsbedingungen". Durch den Klick auf den Button "Ich akzeptiere nicht" wird die Registrierung unterbrochen. Mit diesen Geschäftsbedingungen bestätigt der Registrierende auch, dass er älter als 18 Jahre und als Firma selbstständig erwerbstätig ist
IV. GESCHÄFTSABWICKLUNG
Ein Terra5 Kontoinhaber ist berechtigt, verfügbare Beträge auf dem Verrechnungskonto durch eine CashOut Buchung in Geld zu wechseln. Des weiteren Waren/Leistungen anderer eClearing Kontoinhaber durch Eintragung auf seiner online Saldoübersicht zu beziehen, ohne für diese Waren/Dienstleistungen bar bezahlen zu müssen. Als Gegenleistung bietet der Registrierte seine eigenen Waren/Leistungen anderen Kontoinhabern zum Kauf an. Es darf keinerlei Aufschlag berechnet werden.
Alle Geschäfte und Transaktionen werden zwischen den Kontoinhabern abgewickelt und nicht mit Terra5. Terra5 ist nicht Käufer oder Verkäufer der Waren oder Leistungen. Terra5 übernimmt auch keinerlei Haftung und Garantie für gehandelte Waren oder Dienstleistungen. Im Falle von Unstimmigkeiten bei einem Geschäft ist immer direkt der Geschäftspartner und nicht Terra5 zu kontaktieren.
Terra5 übernimmt auch keinerlei Haftung für die Richtigkeit der online angebotenen Waren/Leistungen/Links zu anderen World Wide Web Seiten und Preisen. Terra5 hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Angebote zu ändern oder zu löschen, sollten diese nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen. Terra5 nimmt auch keinerlei Einfluss und
Kontrolle auf Vereinbarungen, Lieferbedingungen, Versand und Versandkosten und
Preisgestaltung der angebotenen Waren/Leistungen der Kontoinhaber.
V. DIE BUCHUNG
Sämtliche Transaktionen werden online erfasst und gespeichert. Die Daten dienen der internen Kontrolle und Belegung der abgewickelten Geschäfte zwischen den Kontoinhabern sowie der Verrechnung der Geschäfte über das Terra5 Verrechnungskonto. Alle Transaktionen werden nur mit einer gültigen PIN durchgeführt und in T€ (TradeEuro) verbucht. Die PIN sind sorgfältig aufzubewahren. Für missbräuchliche Verwendung haftet der Zugangsberechtigte. Terra5 macht keinerlei Buchungen mit Firmen oder Geschäftspartnern, welche bei Terra5 kein Verrechnungskonto haben.
VI. SALDOÜBERSICHT
Der Kontoinhaber hat Anspruch auf Eintragung der Transaktion und der von ihm erbrachten bzw. bezogenen Lieferungen/Leistungen zwischen ihm und einem anderen Kontoinhaber in seine bei Terra5 geführte online Saldoübersicht. Diese dient der Saldoabstimmung in Form kaufmännischen Kontokorrents. Hierfür gelten jedoch nachstehende Bedingungen: Die Verwendung der von Terra5 vorgeschriebenen online Formulare. Ausreichende Kontodeckung des zu belastenden Kontoinhabers. Jeder Verkäufer ist verpflichtet vor der Warenlieferung oder Leistungserbringung online eine Deckungszusagen für das Konto des Käufers anzufordern. Eine Deckungszusage reserviert die vorgesehene Verkaufssumme für den vom Verkäufer angegebenen Zeitraum, am Konto des Käufers für den Verkäufer. Ausdrücklich vereinbart ist, dass die Eintragungen auf der Käufer- und Verkäufer Saldoübersicht in der Höhe des angeführten Betrages an Zahlungsstatt erfolgen und den Geschäftsfall quittieren.
VII. ZESSIONSVERBOT
Ausdrücklich untersagt ist den Kontoinhaber die Übertragung von Salden an andere nicht registrierte Firmen oder fremde Personen sowie andere Verfügungen durch Zessionen.
Terra5 kann solchen Vorgängen jedoch zustimmen. Entsprechende Anfragen sind an Terra5 schriftlich zu stellen und gelten nur dann als genehmigt, wenn sie schriftlich von Terra5 genehmigt sind.
VIII. HANDELSRAHMEN
Jeder Kontoinhaber kann einen Handelsrahmen, ähnlich einem Kreditrahmen, für sich beantragen. Die Mindesthöhe für einen Handelsrahmen beträgt € T€ 3.000 und ist nach oben nicht limitiert, Dieser Teilnehmer hat als Sicherheit eine Bankgarantie einer österreichischen oder deutschen Bank beizustellen. Ein Muster für die Bankgarantie steht online zum herunterladen zur Verfügung. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kontoinhaber. Vor Ablauf der Bankgarantie ist diese neu zu erbringen oder den Negativsaldo durch Lieferung oder Leistungserbringung an andere Kontoinhaber oder durch Bareinzahlung auf das Terra5 Treuhandkonto auszugleichen. Jeder Teilnehmer hat seinen Handelsrahmen binnen 6 Monate, vom Datum des jeweiligen Tages der zur Verfügungsstellung gerechnet, durch Terra5 Verrechnungsgeschäfte auszugleichen, andernfalls ist er verpflichtet, den Saldo durch Zahlung auf das Terra5 Treuhandkonto auszugleichen. Ein längerer Zeitraum über 6 Monate hinausgehend für einen Handelsrahmen ist möglich, bedarf jedoch einer schriftliche Vereinbarung.
Auch bei Zahlung auf das Treuhandkonto ist die in der Terra5 Gebührenliste vereinbarte Provision an Terra5 zu bezahlen. Sollte die Verbindlichkeit durch den in Anspruch genommenen Handelsrahmen nicht vor Ablauf der gewährten Frist ausgeglichen werden, wird die zur Besicherung beigestellte Bankgarantie für den Saldenausgleich herangezogen.
Zur Durchsetzung dieser Ansprüche erklären die übrigen Kontoinhaber, insbesondere die letzten Vertragspartner des in der Unterdeckung befindlichen Kontoinhabers , Terra5 zu ermächtigen, die Forderungen in ihrem Namen geltend zu machen, zu betreiben und bieten zu diesem Zweck Terra5 die Zession allfälliger Forderungen gegenüber dem säumigen Kontoinhaber an. Terra5 behält sich die Annahme dieser Zession für den Bedarfsfall ausdrücklich vor. Sollte ein Kontoinhaber nachweislich Provisionen nicht bezahlen oder das System und deren Kontoinhaber in betrügerischer Art schädigen, so ist Terra5 berechtigt, den Kontoinhaber in einer Liste (Blacklist) dementsprechend anzuführen. Dies geschieht als Warnung und Schutz für andere Kontoinhaber, mit den gelisteten Firmen Geschäfte abzuwickeln.
IX. KONTRAHIERUNGSZWANG
Jeder Kontoinhaber, welcher einen Handelsrahmen in Anspruch genommen hat, ist verpflichtet, durch Verkäufe den Saldo auf seinem Verrechnungskonto wieder auszugleichen.
X. PROVISION, CASHOUT FEE
Als Provision erhält Terra5 sowohl vom Einkäufer als auch vom Verkäufer den in der Preisliste angegebenen und der Auftragshöhe entsprechenden Prozentsatz. Terra5 hat das Recht, die Provisionen direkt vom Verrechnungskonto des Kontoinhabers bei jedem Transfer abzubuchen.
Terra5 hat das Recht, die Provisionssätze zu ändern. Bezahlte Provisionen sind nicht zurückzahlbar, auch wenn ein getätigtes Geschäft im Nachhinein rückabgewickelt wird.
Wenn Terra5 spezielle Provisionsangebote macht, können Kontoinhaber dadurch keine Rechte für eine generelle Provisionsminderung ableiten.
Für jeden Saldo auf dem Terr5 Verrechnungskonto wird eine CashOut Fee in Höhe der online Preisliste verrechnet. Diese Gebühr wird monatlich direkt vom Verrechnungskonto des Kontoinhabers abgebucht und ist somit nicht bar zu bezahlen.
XI. BEENDIGUNG DER TERRA5 KONTOFÜHRUNG
Jeder Kontoinhaber kann sein Terra5 Verrechnungskonto ohne Angabe von Gründen beenden. Voraussetzung dafür ist, dass er seinen Negativsaldo durch Zahlung auf das Treuhandkonto oder durch Verkäufe ausgleicht. Die Beendigung hat schriftlich zu erfolgen.
XII. FRISTLOSE KONTOAUFLÖSUNG
Terra5 hat das Recht, aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, fristlos die Kontoführung zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: Überschreitung von zugebilligten und durch Bankgarantie abgesicherte Handelsrahmen. Wenn der Kontoinhaber, trotz Fälligkeit, nicht innerhalb von 10 Tagen seinen Negativsaldo durch Zahlung oder Lieferung an andere Kontoinhaber ausgleicht. Missbrauch von Terra5 Verrechnungsgeschäften. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung. Eröffnung eines Ausgleichs oder Abweisung eines derartigen Antrags mangels kostendeckenden Vermögens.
XIII. FORTSETZUNG DES KONTOFÜHRUNG TROTZ ERÖFFNUNG DES
AUSGLEICHSVERFAHRENS
Für den Fall, dass Terra5 von seinem Rücktrittsrecht aus Anlass der Eröffnung des
Ausgleichverfahrens über das Vermögen eines Kontoinhaber nicht Gebrauch macht, ist der Kontoinhaber verpflichtet, dem Ausgleichverwalter unverzüglich Kenntnis vom Verrechnungskonto bei Terra5 zu machen. In diesem Fall behält der Kontoinhaber mangels Widerspruchs durch den Ausgleichsverwalter weiterhin sein Terra5 Verrechnungskonto.
XIV. ÜBERSCHUSS IN DER SALDOÜBERSICHT BEI KONTOSCHLIESSUNG
Für den Fall, dass die Kontoführung mit dem Kontoinhaber von Terra5 aufgrund Punktes
XII. aufgelöst wird, findet Punkt XI analoge Anwendung, ein allfälliger Überschuss ist daher durch Verrechnungsgeschäfte mit registrierten Kontoinhabern der Terra5 aufzubrauchen oder durch eine CashOut Buchung in Geld zu wechseln.
XV. RECHTSBEZIEHUNGEN
Terra5 ist keine Bank, sondern führt Verrechnungskonten in T€. T€ können nicht in Bargeld umgewechselt werden. Sämtliche über Terra5 vermittelten und/oder verrechneten Geschäfte geschehen auf freiwilliger Basis. Im Hinblick darauf, dass Terra5 nur als Vermittler und/oder
Kontoführer allenfalls im Vollmachtsnamen der Teilnehmer auftritt, sind alle Haftungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit der erbrachten Lieferungen/Leistungen. Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche aus Lieferungen und Leistungen werden durch diesen Vertrag nicht berührt. Derartige Ansprüche sind zwischen den Teilnehmern untereinander abzuwickeln, d.h., dass Entschädigungen und Schadensersatzleistungen den unmittelbaren
Geschäftspartner in bar zu bezahlen sind, ohne dass Terra5 darauf Einfluss nimmt.
Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten sind jeweils nur zwischen den registrierten Teilnehmern (z.B. Lieferanten und Empfänger einer Ware/Dienstleistung) auszutragen, ohne dass hierdurch das Recht von Terra5 auf Eintragung der Beträge auf den
Saldoübersichten verloren geht. Über erfolgte Eintragungen auf den Saldoübersichten, wie
Belastung des Käufers und Gutschrift für irrtümliche oder rechtsgrundlose Leistung bzw. eine irrtümliche Bezahlung, der im Wege des Austauschsachverkehrs bezogenen Waren / Dienstleistungen ist Terra5 unverzüglich zu verständigen und unter schriftlicher Bekanntgabe des gesamten Sachverhaltes, um Korrektur der Saldoübersicht zu ersuchen.
XVI. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und Terra5 ist der Sitz von Terra5, unabhängig vom Sitz des Kontoinhabers. Es wird daher durch die Kontoeröffnung ausschließlich die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Graz vereinbart. Im Übrigen ist Zahlungs- und Erfüllungsort Graz.
XVII. RECHTSWIRKSAMKEIT
Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen keine und wurden auch keine getroffen. Vertragsänderungen können ausschließlich mit der Terra5 Zentrale rechtsverbindlich vereinbart werden. Ergänzungen sowie Veränderungen dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte diese Vereinbarung oder auch nur einzelne Bestimmungen derselben rechtsunwirksam, nicht oder undurchführbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, welche vollinhaltlich in Geltung bleiben und ausdrücklich anerkannt werden. Im Falle der Teilnichtigkeit bzw. Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung ist Terra5 berechtigt, diese durch andere rechtswirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen, zu ersetzen oder zu ergänzen.
XVIII.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Terra5 übernimmt insbesondere keine wie immer geartete Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit von Software und Hardware, insbesondere durch technische Mängel, im Internet entstehen. Terra5 übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die aufgrund a) der mangelhaften Verfügbarkeit bzw. der einwandfreien Funktionsweise des Internets b) der Verwendung von Soft- bzw. Hardware bei der Benutzung der Web-Site der Terra5 sowie c) der fehlerhaften oder mangelhaften Erbringung der vertraglichen Leistungen infolge technischer Unwägbarkeiten der Soft- und Hardware sowie des Internet entstehen.
XIX. RATING
Käufer haben bei jedem online Transfer die Möglichkeit, den Geschäftsfall zu beurteilen. Dies erfolgt mittels einer Anzahl von Sternen, fünf Sterne bedeutet das beste Rating, ein Stern das schlechteste Rating. Der Mittelwert aller Ratings des Verkäufers wird online in Form der Anzahl der Sterne angezeigt. Des Weiteren gibt es einen Link zu den Texten des Ratings, welcher vom Verkäufer eingegeben wurde.Terra5 nimmt keinerlei Einfluss auf dieses Rating.
XX. TERRA5 CASHOUT
CashOut ist die Bezeichnung eines Vorganges für die Umwechslung von Guthaben auf dem Terra5 Verrechnungskonto in Geld. Immer wenn ein Kontoinhaber nach einem Verkauf oder durch einen Handelsrahmen ein Guthaben auf seinem Verrechnungskonto hat, kann dieser mittels online Buchung, den CashOut Transfer, die Geldüberweisung auf sein Bankkonto veranlassen. Die Berechtigung für CashOut besteht, wenn nachweislich nach Bekanntgabe eines Einkaufbedarfs nach 2 Arbeitstagen seitens Terra5 kein Anbieter/Lieferant namhaft gemacht werden konnte welcher seine Ware/Leistung über das Terra5 Verrechnungskonto abrechnet.
Ein Guthaben für einen CashOut Transfer hat mindestens T€ 200 zu betragen.